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Gesuche Drei Schritte zum Förderentscheid

Gesuch einreichen

  • entspricht unserem Stiftungszweck (siehe Förderbereiche)
  • nur eine Gesuchseingabe pro Kalenderjahr möglich
  • vor der Durchführung des Projekts
  • ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal
  • vollständige Kontaktdaten, inkl. Bankverbindung
  • aussagekräftige Projektunterlagen (Beschrieb, Budget, Finanzierungsplan), die im Gesuchsportal als Anhänge raufgeladen werden können
  • Bei den Anträgen im Fonds B sollen insbesondere die Zielgruppe und erwartete Wirkung klar ersichtlich sein.
  • Eingabetermine :
    • 31. Dezember (Entscheid Mitte Februar des Folgejahres)
    • 31. März (Entscheid Mitte Mai)
    • 30. Juni (Entscheid Mitte August)
    • 30. September (Entscheid Mitte November)
  • Gesuche bis CHF 5000 (Fonds A) resp. bis CHF 50'000 (Fonds B) können laufend eingegeben werden. Sie sind nicht an die obigen Eingabetermine gebunden.
  • Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, sollten Sie eine Bestätigungsmail erhalten. Fehlt diese, überprüfen Sie bitte, ob Sie den Antrag mit einem Klick auf «Einreichen» wirklich eingereicht haben oder kontrollieren Sie Ihren Spam-Ordner.
  • Der Stiftungsrat entscheidet 4-mal im Jahr; d.h. die Bearbeitungszeit dauert bis 4 Monate.
  • Gesuche bis CHF 5000 (Fonds A) resp. 50’000 (Fonds B) haben eine verkürzte Beurteilungsdauer.
  • Der Stiftungsrat beurteilt die Gesuche aufgrund vorgegebener Kriterien; die Bemessung der Beitragshöhe erfolgt unabhängig vom Gesuchsantrag und orientiert sich an Erfahrungswerten.
  • Entscheide erfolgen ohne Begründung. Eine Zusage erfolgt per Brief, eine Absage per Mail.
  • Die Unterstützung von mehrjährigen Projekten wird in der Regel mit einer Fördervereinbarung verbunden.
  • Beiträge der Däster-Schild Stiftung sind in der Öffentlichkeitsarbeit der Antragsteller mit dem Stiftungslogo zu kommunizieren. Unser Logo steht hier in verschiedenen Formaten zum Download bereit. Die Däster-Schild Stiftung ist ihrerseits berechtigt, über gesprochene Beiträge auf ihren Kommunikationskanälen zu informieren.
  • Über durchgeführte Projekte lässt sich die Däster-Schild Stiftung in geeigneter Form informieren.