ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal
vollständige Kontaktdaten, inkl. Bankverbindung
aussagekräftige Projektunterlagen (Beschrieb, Budget, Finanzierungsplan), die im Gesuchsportal als Anhänge raufgeladen werden können
Bei den Anträgen im Fonds B sollen insbesondere die Zielgruppe und erwartete Wirkung klar ersichtlich sein.
Eingabetermine 2023:
15.12.2022 (Entscheid Anfang Februar 2023)
31.03.2023 (Entscheid Mitte Mai 2023)
30.06.2023 (Entscheid Mitte August 2023)
30.09.2023 (Entscheid Mitte November 2023)
Gesuche bis CHF 5000 (Fonds A) resp. bis CHF 50'000 (Fonds B) können laufend eingegeben werden. Sie sind nicht an die obigen Eingabetermine gebunden.
Der Stiftungsrat entscheidet 4-mal im Jahr; d.h. die Bearbeitungszeit dauert bis 4 Monate.
Gesuche bis CHF 5000 (Fonds A) resp. 50’000 (Fonds B) haben eine verkürzte Beurteilungsdauer.
Der Stiftungsrat beurteilt die Gesuche aufgrund vorgegebener Kriterien; die Bemessung der Beitragshöhe erfolgt unabhängig vom Gesuchsantrag und orientiert sich an Erfahrungswerten.
Entscheide erfolgen ohne Begründung. Eine Zusage erfolgt per Brief, eine Absage per Mail.
Die Unterstützung von mehrjährigen Projekten wird in der Regel mit einer Fördervereinbarung verbunden.
Beiträge der Däster-Schild Stiftung sind in der Öffentlichkeitsarbeit der Antragsteller mit dem Stiftungslogo zu kommunizieren. Unser Logo steht hier in verschiedenen Formaten zum Download bereit. Die Däster-Schild-Stiftung ist ihrerseits berechtigt, über gesprochene Beiträge auf ihren Kommunikationskanälen zu informieren.
Über durchgeführte Projekte lässt sich die Däster-Schild Stiftung in geeigneter Form informieren.