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Gesuche Drei Schritte zum Förderentscheid

Gesuch einreichen

  • entspricht unserem Stiftungszweck (siehe Förderbereiche)
  • nur eine Gesuchseingabe pro Kalenderjahr möglich
  • vor der Durchführung des Projekts
  • ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal
  • vollständige Kontaktdaten, inkl. Bankverbindung
  • aussagekräftige Projektunterlagen (Beschrieb, Budget, Finanzierungsplan), die im Gesuchsportal als Anhänge raufgeladen werden können
  • Bei den Anträgen im Fonds B sollen insbesondere die Zielgruppe und erwartete Wirkung klar ersichtlich sein.
  • Eingabetermine 2023:
    • 15.12.2022 (Entscheid Anfang Februar 2023)
    • 31.03.2023 (Entscheid Mitte Mai 2023)
    • 30.06.2023 (Entscheid Mitte August 2023)
    • 30.09.2023 (Entscheid Mitte November 2023)
  • Gesuche bis CHF 5000 (Fonds A) resp. bis CHF 50'000 (Fonds B) können laufend eingegeben werden. Sie sind nicht an die obigen Eingabetermine gebunden.
  • Der Stiftungsrat entscheidet 4-mal im Jahr; d.h. die Bearbeitungszeit dauert bis 4 Monate.
  • Gesuche bis CHF 5000 (Fonds A) resp. 50’000 (Fonds B) haben eine verkürzte Beurteilungsdauer.
  • Der Stiftungsrat beurteilt die Gesuche aufgrund vorgegebener Kriterien; die Bemessung der Beitragshöhe erfolgt unabhängig vom Gesuchsantrag und orientiert sich an Erfahrungswerten.
  • Entscheide erfolgen ohne Begründung. Eine Zusage erfolgt per Brief, eine Absage per Mail.
  • Die Unterstützung von mehrjährigen Projekten wird in der Regel mit einer Fördervereinbarung verbunden.
  • Beiträge der Däster-Schild Stiftung sind in der Öffentlichkeitsarbeit der Antragsteller mit dem Stiftungslogo zu kommunizieren. Unser Logo steht hier in verschiedenen Formaten zum Download bereit. Die Däster-Schild-Stiftung ist ihrerseits berechtigt, über gesprochene Beiträge auf ihren Kommunikationskanälen zu informieren.
  • Über durchgeführte Projekte lässt sich die Däster-Schild Stiftung in geeigneter Form informieren.