Fonds B: Anpassung der Förderpolitik
Der Stiftungsrat hat per 1. Februar 2023 seine Förderpolitik im Fonds B angepasst. Er orientiert sich bei seiner Förderung an den Nachhaltigkeitszielen der Uno (Sustainable Development Goals, SDGs), mit geografischem Fokus insbesondere auf die momentan 46 am wenigsten entwickelten Länder der Welt (Least Developed Countries, LDC, nach der Definition und Liste der Vereinten Nationen). Innovative Projekte in anderen Entwicklungsländern werden auch gefördert; die Innovation muss aus dem Antrag aber klar ersichtlich sein.
Zum Fonds B